3
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Untersttzung, Erhalt und Bau von Waisenhusern, Kindergrten, Schulen,
Krankenstationen und Hospizen.
- Dorf-, Wasser- und Energieprojekte zum Erhalt der huslichen Umgebung von
Kindern und Jugendlichen.
- Beschaffung von Hilfsgtern, wie z.B. Medikamente, Schulmaterialien, Saatgut,
landwirtschaftliche Gerte.
- Untersttzung, Erhalt und Aufbau von Berufsbildungssttten.
- Untersttzung, Erhalt und Aufbau von Versorgung und Arbeit schaffenden
Manahmen, zum Erhalt der huslichen Umgebung von Kindern und
Jugendlichen.
4) Der Verein verfolgt mildttige Zwecke i.S.d. 53 Nr. 2 der Abgabenordnung.
Der Verein untersttzt selbstlos Personen, die infolge ihres wirtschaftlichen
Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Es handelt sich dabei aus-
schlielich um Personen aus Entwicklungslndern, insbesondere aus Lndern
der sog. ,,Dritten Welt , wie z.B. Tansania, Kenia, Indien.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Finanzielle Untersttzung einzelner Kinder oder Jugendlicher zum Zwecke einer
geregelten Unterkunft, Ernhrung und medizinischen Versorgung.
- Finanzielle Untersttzung einzelner Kinder oder Jugendlicher zum Zwecke einer
geregelten Schul- oder Berufsausbildung.
- Finanzielle Untersttzung einzelner Personen, die aufgrund schwerer Krankheit
oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind sich selbst zu versorgen.
- Finanzielle Untersttzung einzelner Familien, die infolge ihres wirtschaftlichen
Zustands nicht mehr in der Lage sind sich selbst zu versorgen.
5) Der Verein kann auch als Frderkrperschaft i.S.d. 58 Nr. 1 AO ttig werden.
In diesem Fall leitet der Verein beschaffte Finanzmittel weiter an andere Krperschaften
oder Krperschaften des ffentlichen Rechts, zweckgebunden fr die Frderung ins-
besondere von: